Sie sind hier: Ersten Zeugnisse v. Hörstein
Zurück zu: Geschichte v. Hörstein
Allgemein:
Die früheste Notiz über die Existenz Hörsteins befindet sich im Anhang einer Evangelienhandschrift der Abtei Seligenstadt, die um 830 in Lorsch geschrieben wurde und heute in der Hessischen Landes- und Hochschulbibliothek Darmstadt aufbewahrt wird.
Da Pergament kostbar war, wurden die freien Seiten der Codices im Mittelalter häufig mit chronistischen und urkundlichen Notizen ausgeschmückt. Auch in das Seligenstädter Evangeliar wurde gegen Ende des 10. Jahrhunderts von einem unbekannten Schreiber ein Register der Einkünfte der Abtei nachgetragen. In diesem Verzeichnis, das eine wirtschaftsgeschichtliche Quelle ersten Ranges darstellt, werden Einkünfte aus 38 Ortschaften erwähnt , darunter auch der folgende Vermerk:
De Hurstin Hartpraht 11 denarii.
Übersetzung: Von Hörstein Hartpraht zwei Denare.
Wie aus dieser kurzen Notiz gefolgert werden kann, hatte die Abtei Seligenstadt gegen Ende des 10. Jahrhunderts in Hörstein einen zinspflichtigen Grundholden, der dem Kloster jährlich Abgaben in Höhe von zwei Denaren entrichten musste. Da für das frühmittelalterliche Rechtsempfinden Grundbesitz und Grundholde in enger Beziehung zueinander stehen - bei Schenkung eines Landgutes ging häufig auch der ansässige Bauer in das Eigentum des neuen Herren mit über -, kann man daraus auf Güterbesitz des Seligenstädter Konvents in Hörstein schließen. Somit befindet sich im Zinsregister der Benediktinerabtei die erste schriftliche Erwähnung Hörsteins. Auch aus den Nachbarortschaften Hörsteins bezog das Kloster Seligenstadt gegen Ende des 10. Jahrhunderts Abgaben. In Alzenau nennt das Verzeichnis zwei Zinspflichtige; auch in Groß- oder Kleinwelzheim (Uualihinesheim) saßen zwei tributpflichtige Grundholden.
Abbildung: Evangelienhandschrift der Abtei Seligenstadt 830 -
Weit bekannter als der Eintrag im Seligenstädter Evangeliar ist jedoch die freilich späte - Notiz über den Erwerb von Weingärten in Hörstein durch Abt Beringer. In seiner Navarchia Seligenstadiana, die 1713 erschien und in barocker Manier die Geschichte der Abtei besingt, schreibt Weinckens:
Beringerus . . . non tantum caelica curans Sed quoque solerter terrena negotia ad instar Sollicitae Marthae tractans: hinc comparat ille Multa monasterio lautissima praedia nostro Et villas, vinefaque plura coemit in Hoerstein.
Übersetzung: "Beringer sorgte nicht nur für die religiösen Angelegenheiten, sondern bewies auch Geschick im Umgang mit weltlichen Geschäften wie die besorgte Martha (Anspielung auf Lk 10, 38-42). Hier (gemeint ist wohl Seligenstadt) erwarb er unserem Kloster viele prächtige Güter und kaufte Gehöfte und mehrere Weinberge in Hörstein.»
Dieser Kauf von Weinbergen und Gehöften in Hörstein durch Abt Beringer, der um das Jahr 1000 gelebt haben soll, ist durch andere Quellen nicht zu belegen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass dem Verfasser der Navarchia Seligenstadiana altes Quellenmaterial zur Verfügung stand, das inzwischen verschollen ist. Aber auch die andere Möglichkeit, nämlich dass Weinckens diese Erwähnung lediglich als Exposition benützt, um das in den folgenden Versen geschilderte Lob des Hörsteiner Weins einzuleiten, ist nicht von der Hand zu weisen; ja, sie darf sogar als wahrscheinlicher gelten, da keine völlige Klarheit darüber besteht, ob es in dieser Zeit in Seligenstadt überhaupt einen Abt namens Beringer gab. In jedem Fall muss der historische Wert dieser Erwähnung bei Weinckens als gering angesehen werden, da der Bericht vom Kauf des Weinbergs in einer an der römischen Dichtkunst geschulten Sprache wiedergegeben ist.
Dass freilich die Abtei Seligenstadt um das Jahr 1000 in Hörstein Besitzungen hatte, lässt sich auf Grund des oben besprochenen Eintrags im ältesten Seligenstädter Evangeliar nicht bestreiten.
Mit Hilfe der schriftlichen Zeugnisse lässt sich die Existenz Hörsteins somit bis in die zweite Hälfte des 10. Jahrhunderts zurückverfolgen. Das aber besagt nicht unbedingt, dass Hörstein erst in ottonischer Zeit gegründet wurde. Denn die Tatsache, dass um das Jahr 1000 Abgaben aus Hörstein an die Abtei Seligenstadt zu zahlen waren, setzt ja voraus, dass das Kloster den Besitz schon früher erworben hatte. Der genaue Zeitpunkt des Erwerbs kann nicht mehr ermittelt werden, da die Urkunden aus der Frühzeit der Abtei heute verloren sind. Außerdem wurden im Frühmittelalter, als die Schreibkunst nur in den Klöstern gepflegt wurde und die Masse der Bevölkerung aus Analphabeten bestand, Rechtsgeschäfte oft nicht schriftlich, sondern durch Austausch bestimmter Gesten und Worte abgeschlossen. So ist es nicht ausgeschlossen, dass der Abtei Seligenstadt schon bald nach ihrer Gründung durch Einhard im Jahre 828 Güter und Rechte in Hörstein zugesprochen wurden. Beweisen freilich lässt sich diese Vermutung nicht.
Da die schriftlichen Quellen nicht über das 10. Jahrhundert zurückführen und archäologische oder monumentale Zeugnisse für das frühmittelalterliche Hörstein nicht vorliegen, sind wir bei der Bestimmung der Entstehungszeit unseres Heimatortes auf die Ergebnisse der Ortsnamen- und Patrozinienforschung angewiesen.